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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge, Angebote, Bestellungen und Dienstleistungen von

Torsten Stahr – Bewerbungstraining und Einstellungsberatung
Kringelkrugweg 21 A
22844 Norderstedt (im Folgenden Fa. T. Stahr)

im gesamten Geschäftsverkehr sowie für die Nutzung der entsprechenden Internetinhalte.

Die Einbeziehung der AGB gegenüber Privatpersonen bzw. Verbrauchern erfolgt durch Aushändigung in schriftlicher Form (Rückseite des Angebotes oder Hinweis auf die Kenntnisnahmemöglichkeit der vollständigen Version im Internet).
Gegenüber Unternehmen bzw. juristischen Personen genügt der Hinweis, dass diese auf Anfrage übersandt oder ausgehändigt werden.
Im elektronischen Geschäftsverkehr sind diese auf der Internet-Plattform (www.torstenstahr.de) abruf- und speicherbar.

Individuell vereinbarte Vertragsinhalte und von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

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§ 2 -  Angebote und Preise

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. T. Stahr. Das gleiche gilt  für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Andere Personen als Herr Torsten Stahr sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Eine Änderung der Vergütung kann sich ergeben, wenn aus nicht von der Fa. T. Stahr zu vertretenden Gründen ein signifikant über dem kalkulierten Zeitrahmen und Aufwand ergebender Arbeitsaufwand ergibt.

Die angegebenen Preise sind Endpreise, zuzüglich anfallende Liefer-/Versandkosten.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des Kleinunternehmerstatus der Fa. T. Stahr gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen wird.

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§ 3 – Vertragsabschluss

Der Auftrag des Kunden kann persönlich, schriftlich - per Post oder oder fernschriftlich per E Mail oder fernmündlich erteilt werden.
Mit der schriftlichen Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung der Fa. T. Stahr kommt der Vertrag zustande und gilt als geschlossen.

§ 4 – Widerrufsrecht

Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Torsten Stahr – Bewerbungstraining und Einstellungsberatung
Kringelkrugweg 21 A
22844 Norderstedt

oder per E-Mail an: mail [at] torstenstahr.de

Das Widerrufsrecht besteht nicht oder erlischt vorzeitig

  • wenn die von bestellte Ware gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken dient
  • für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der versiegelteger vom Kunden entsiegelt wurde
  • bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Weg.
  • wenn die Fa. T. Stahr mit der Ausführung der Dienstleistung (z.B. Bewerbungsberatungen, Bewerbungschecks, der Erstellung von Bewerbungen oder deren Optimierung) mit der Zustimmung des Auftraggebers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat. Mit Anerkennung und Geltung dieser AGB wird die Zustimmung für Dienstleistungen der Fa. T. Stahr vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt.

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§ 5 – Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie Fa. T. Stahr  die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie der Fa. T. Stahr insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Im Übrigen können Sie die Ersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte.

§ 6 – Lieferung

Die in Auftrag gegebenen Unterlagen werden per Post oder per Email übermittelt oder persönlich von der Fa. Stahr an den Auftraggeber übergeben.

Neu erstellte Bewerbungsunterlagen erhält der Kunde grundsätzlich als sog. Word-Datei. Bewerbungschecks und -optimierungen werden auf dem zur Verfügung gestellten Dokument durchgeführt oder bei Bedarf in eine Word-Datei überführt.

Die Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. T. Stahr.

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§ 7 – Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Die Fa. T. Stahr ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur (auch z.B. kurzfristig erhöhte Kundennachfrage), so ist die Fa. T. Stahr berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. In jedem Fall  wird der Kunde über solche Verzögerungen rechtzeitig informiert.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich der Fa. T. Stahr liegen und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen eintreten - ,  hat die Fa. T. Stahr nicht zu vertreten. Wird durch solche Hindernisse die Leistung der dauerhaft unmöglich, so wird die Fa. T. Stahr von ihren Vertragspflichten frei

Sofern die Fa. T. Stahr die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug (Nichteinhaltung einer Lieferfrist, nachdem eine schriftlich mitgeteilte und angemessen gesetzte Nachfrist ebenfalls nicht eingehalten wurde) befindet, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Ansonsten hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung bis zu höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung.

Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Fa. T. Stahr.

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§ 8 – Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen (z.B. Deutsche Post) übergeben ist oder zwecks Versendung per E-Mail das E-Mail Account der Fa. T. Stahr verlassen hat. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung geht nach Versand bzw. Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
Falls der Versand ohne Verschulden der Fa. T. Stahr unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 9 – Zahlung und Zahlungsbedingungen

Mit der Absendung des Beratungsergebnisses (insbes. den Bewerbungsunterlagen) an die Empfangsadresse des Kunden wird der vereinbarte Rechnungsbetrag fällig.

Die Rechnung der Fa. T. Stahr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Gutschrift auf die in der Rechnung benannte Bankverbindung der Fa. T. Stahr erfolgt, im Falle der Barzahlung, wenn die Fa. T. Stahr über den Betrag verfügen kann.

Einwände gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb einer Woche ab Rechnungserhalt schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.

Die Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung gegen den Zahlungsanspruch ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Der Kunde gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen der Fa. T. Stahr - vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens- Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu

Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die Fa. T. Stahr berechtigt, eine weiter beauftragte Arbeit einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

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§ 10 – Gewährleistung und Haftung

Die Fa. T. Stahr verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen und nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung auszuführen.

Die Fa. Stahr übernimmt keine Gewähr oder Garantie, dass die Beratungsleistung zu einer erfolgreichen Bewerbung führt.

Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, fehlerhafte Angaben) können durch die Fa. T. Stahr  jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung der Fa. T. Stahr mitgeteilt werden.

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten (insbes. durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Angaben) nicht erfüllt hat, ist die Haftung der Fa. T. Stahr ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen.

Die Fa. T. Stahr haftet allgemein für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen.

Im Falle der nachweislichen Verletzung von Beratungs- und Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf die Vergütung für die jeweils fehlerhafte Beratungsleistung beschränkt.

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§ 11 – Datenschutz

Die Fa. Stahr verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Kunden selbst oder dessen beruflichen Verbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

Die Fa. Stahr darf im Rahmen des BDSG personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese Daten benötigt werden, um das Vertragsverhältnis über die Bewerbungsberatungsleistung einschließlich mit dem Kunden zu begründen, zu ändern oder es abzuwickeln.

Soweit sich die Fa. T. Stahr zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedient, ist sie berechtigt, die Daten an Dritte weiterzuleiten, soweit dies zur Bewerbungsberatungsleistung zwingend erforderlich ist. Dies gilt nur, sofern sich der Dritte gegenüber der Fa. T. Stahr verpflichtet hat, den Datenschutz zu wahren.

Die Fa. T. Stahr behält sich vor, Dritte mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

Die Fa. T. Stahr darf die ihr überlassenen Kopien und Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zur Beweissicherung aufbewahren. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährungsleistungspflicht werden die Unterlagen vernichtet bzw. gelöscht.

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§ 12 – Schlussbestimmungen

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Fa. T. Stahr (Norderstedt).

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

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